Flughafen Hannover: Streik angekündigt? Ob Ihr Flug stattfindet, erfahren Sie verbindlich nur bei Ihrer Airline oder Ihrem Reiseveranstalter; den Status zeigt zusätzlich der Online-Flugplan des Flughafens. Wird ein Flug ab Hannover annulliert, stehen Ihnen nach EU-Recht auch bei Streik Erstattung oder Ersatzflug sowie Betreuung zu. Ob es zusätzlich eine Ausgleichszahlung gibt, hängt davon ab, wer streikt.
Das Wichtigste auf einen Blick (Stand: September 2026):
- Flugstatus: Abflug- und Ankunftsseite auf hannover-airport.de sowie App, E-Mail oder SMS Ihrer Airline.
- Zuständig: Auskünfte zu Ausfällen und Umbuchungen gibt es laut Flughafen ausschließlich bei Airline oder Reiseveranstalter.
- Bei Annullierung: Erstattung oder Ersatzflug und, solange Sie auf den Ersatzflug warten, Betreuung, auch bei außergewöhnlichen Umständen.
- Ausgleich 250 bis 600 €: möglich, wenn das eigene Personal der Airline streikt, bei Streiks von Flughafenpersonal oder Fluglotsen meist nicht.
- Sicherheitskontrolle: Startet der Flug planmäßig und Sie verpassen ihn wegen Streik-Warteschlangen, greift die EU-Verordnung laut Luftfahrt-Bundesamt nicht.
- Pauschalreise: Ihr Veranstalter bleibt auch bei Streik der erste Ansprechpartner.
- Parken bei Park King: P1 „Flexibel“ und Valet sind bis 24 Stunden vor Anreise kostenlos stornierbar, der Spar-Tarif nicht.
Flughafen Hannover Streik: Wer streikt und was heißt das für Ihren Flug?
Streik ist nicht gleich Streik. Die vergangenen Jahre zeigen am Flughafen Hannover drei typische Muster:
- Warnstreik von Flughafen- und Bodenpersonal: Am 10.03.2025 gab es nach einem ver.di-Warnstreik keinen regulären Flugbetrieb, laut Flughafen fielen 98 Starts und Landungen aus. Betroffen waren alle Airlines.
- Streik des Luftsicherheitspersonals: Für den 15.03.2024 kündigte der Flughafen an, dass von 0 bis 12 Uhr keine Abflüge möglich sind; Ankünfte sollten laut t-online nicht betroffen sein.
- Streik bei einer Airline: Beim Streik der Lufthansa-Flugbegleiter am 10.04.2026 entfielen laut dpa je neun Starts und Landungen von und nach Frankfurt und München. Andere Fluggesellschaften waren laut t-online vom Streik nicht betroffen; wegen eines Fluglotsenstreiks in Italien fielen am selben Tag aber ein Start und eine Landung von Eurowings von und nach Rom aus.
Warnstreiks werden teils kurzfristig angekündigt: Den Ausfall am Montag, 10.03.2025, kündigte der Flughafen am Freitag davor an.
Wie erfahre ich, ob mein Flug betroffen ist?
- Airline oder Reiseveranstalter: Verbindliche Auskünfte zu Ausfällen, Verspätungen und Umbuchungen gibt es laut Flughafen nur dort. Prüfen Sie Website oder App Ihrer Airline und achten Sie auf E-Mail und SMS. Bei den Streiks 2026 kündigte Lufthansa laut Medienberichten an, Betroffene automatisch zu benachrichtigen.
- Kontaktdaten prüfen: Haben Sie über ein Reisebüro oder Portal gebucht, sehen Sie nach, ob Ihre Handynummer und E-Mail-Adresse in der Buchung hinterlegt sind.
- Online-Flugplan: Die Abflugseite von Hannover Airport zeigt den Status für heute, morgen und übermorgen, die Suche funktioniert per Flugnummer, Ziel oder Airline. Dort sehen Sie auch Terminal und Schalter; Orientierung gibt unser Überblick über die Terminals am Flughafen Hannover.
- Vor Ort: Das Airport Service Center auf der Ankunftsebene in Terminal B bietet laut Flughafen rund um die Uhr Auskunft und persönliche Hilfe.
Welche Rechte habe ich bei Streik?
Für Abflüge ab Hannover gilt grundsätzlich die EU-Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004), unabhängig von der Airline und auch für Flüge einer Pauschalreise. Für Rückflüge aus Ländern außerhalb der EU gilt sie laut Luftfahrt-Bundesamt nur, wenn die Airline aus einem EU-Staat stammt.
Erstattung oder Ersatzflug: bei Annullierung immer
Wird Ihr Flug annulliert, wählen Sie zwischen Erstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung. Die Erstattung muss laut Verbraucherzentrale innerhalb von 7 Tagen erfolgen, ein Gutschein ist nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis zulässig. Aber: Mit der Erstattung entfällt die Betreuung und Sie kümmern sich selbst um die Weiterreise. Bei mehr als fünf Stunden Verspätung können Sie ebenfalls auf den Flug verzichten und sich den Ticketpreis erstatten lassen.
Betreuung: auch bei außergewöhnlichen Umständen
Während Sie warten, muss die Airline Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stellen, zwei Telefonate oder E-Mails ermöglichen und bei Umbuchung auf den Folgetag Hotel und Transfer übernehmen. Bei Abflugverspätung gilt das ab 2 Stunden (bis 1.500 km), 3 Stunden (EU-Flüge über 1.500 km, sonstige 1.500 bis 3.500 km) bzw. 4 Stunden (alle anderen). Laut EuGH besteht diese Pflicht auch bei außergewöhnlichen Umständen (Urteil vom 31.01.2013, C-12/11). Kümmert sich niemand, versorgen Sie sich angemessen selbst, bewahren die Belege auf und fordern die Kosten nachträglich von der Airline.
Ausgleichszahlung: hängt davon ab, wer streikt
Zusätzlich kommen 250 € (bis 1.500 km), 400 € (EU-Flüge über 1.500 km, sonstige 1.500 bis 3.500 km) oder 600 € (alle anderen) in Betracht, wenn Sie weniger als zwei Wochen vor Abflug über die Annullierung informiert wurden oder ab drei Stunden verspätet am Endziel ankommen. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei einem angebotenen Ersatzflug, kann der Betrag entfallen oder gekürzt werden. Das entfällt bei außergewöhnlichen Umständen, die sich trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen. Ob ein Streik dazugehört, ist im Einzelfall zu prüfen:
| Wer streikt? | Ausgleichszahlung | Erstattung/Ersatzflug und Betreuung |
|---|---|---|
| Eigenes Personal der Airline (z. B. Piloten, Kabine) | Möglich: laut EuGH kein außergewöhnlicher Umstand (C-28/20, 23.03.2021) | Ja |
| Personal außerhalb der Airline: Flughafen, Bodenverkehrsdienste, Sicherheitskontrolle, Fluglotsen | Meist nein: Streiks außerhalb der Airline gelten laut EuGH meist als außergewöhnlicher Umstand | Ja, wenn der Flug annulliert wird oder sich verspätet |
| Sicherheitspersonal, Flug startet planmäßig, Sie verpassen ihn | Nein: Die Verordnung ist laut LBA nicht anwendbar | Nein |
Übrigens: Im Fall Krüsemann/TUIfly (C-195/17, 17.04.2018), vorgelegt unter anderem vom Amtsgericht Hannover, entschied der EuGH, dass auch ein „wilder Streik“ des Flugpersonals nach einer überraschend angekündigten Umstrukturierung kein außergewöhnlicher Umstand ist. Ausnahme laut C-28/20: Können nur staatliche Stellen die Forderungen der Streikenden erfüllen, kann ein außergewöhnlicher Umstand vorliegen.
Ansprüche geltend machen
Ihre Ansprüche richten Sie selbst an die ausführende Airline. Lehnt sie ab oder entscheidet sie nicht binnen zwei Monaten, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr oder die Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz anrufen. Die Hinweise des Luftfahrt-Bundesamts zu Fluggastrechten bei Streik fassen die Regeln zusammen.
Pauschalreise: Veranstalter ist zuständig
Bei einer Pauschalreise wenden Sie sich an den Reiseveranstalter. Er ist laut Verbraucherzentrale Niedersachsen auch bei einem Warnstreik dafür verantwortlich, Sie an den Zielort zu bringen. Werden Reiseleistungen nicht oder mit unangemessener Verspätung erbracht, ist das ein Reisemangel (§ 651i Abs. 2 BGB), den Sie unverzüglich anzeigen sollten (§ 651o BGB). Als Richtwert nennt die Verbraucherzentrale ab der fünften Verspätungsstunde eine Minderung von 5 % des Tagesreisepreises je Stunde, höchstens 20 %. Ein kostenloser Rücktritt ist gesetzlich an unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe geknüpft (§ 651h Abs. 3 BGB); bei Streik am Abflughafen im Einzelfall prüfen.
Ausblick: Reform der Fluggastrechte
Die EU hat im Juli 2026 eine Reform beschlossen. Sie gilt erst zwölf Monate nach Inkrafttreten, voraussichtlich ab Herbst 2027; bis dahin bleibt die bisherige Verordnung maßgeblich (Stand: September 2026). Laut EU-Parlament zählen danach Streiks von Flughafen-, Flugsicherungs- oder Bodenabfertigungsdienstleistern ausdrücklich zu den außergewöhnlichen Umständen.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihnen im konkreten Fall etwas zusteht, lassen Sie im Einzelfall prüfen, etwa bei der Verbraucherzentrale.
Was tun am Streiktag? Die Checkliste
- Status prüfen, bevor Sie losfahren: Ist Ihr Flug gestrichen, sparen Sie sich die Fahrt und klären die Umbuchung direkt mit der Airline.
- Findet der Flug statt, pünktlich kommen: Der Check-in läuft laut Flughafen im Regelfall auch bei Verspätung zur ursprünglichen Abflugzeit. Bei einem Streik des Sicherheitspersonals planen Sie zusätzlichen Puffer ein. Wie viel Zeit Sie normalerweise brauchen, lesen Sie im Ratgeber Wie früh am Flughafen Hannover sein?
- Umbuchung oder Erstattung abwägen: Erst freie Plätze bei anderen Airlines prüfen, dann entscheiden.
- Belege sammeln: Quittungen für Essen, Hotel und Taxi sowie die Mitteilungen der Airline aufbewahren.
- Pauschalreise: Veranstalter informieren und Mängel sofort anzeigen.
- Arbeitgeber informieren: Verzögert sich Ihre Rückkehr, müssen Sie sich laut Verbraucherzentrale Niedersachsen unverzüglich melden und die voraussichtliche Rückkehr nennen.
- Parkbuchung prüfen: Fällt die Reise aus oder verschiebt sie sich, kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihren Parkplatz.
Parkplatz gebucht: was jetzt?
Bei Park King hängt Ihr Spielraum vom Tarif ab. Park King ist ein unabhängiger privater Anbieter und nicht der Flughafen; für die Parkhäuser des Flughafens gelten deren eigene Bedingungen.
- Park King P1 „Flexibel“ (Shuttle-Parken, siehe Park & Fly Hannover): kostenlose Stornierung bis 24 Stunden vor Anreise.
- Park King Valet (Valet Parking am Flughafen Hannover): ebenfalls bis 24 Stunden vor Anreise kostenlos stornierbar.
- Park King P2 und P4 „Spar-Tarif“: nicht kostenlos stornierbar.
Wird ein Streik sehr kurzfristig angekündigt, kann die 24-Stunden-Frist schon verstrichen sein. Verschiebt sich Ihr Abflug oder möchten Sie Ihre Buchung ändern, rufen Sie uns an: +49 176 24998310. Details zu Anfahrt und Übergabe stehen in Ihrer Buchungsbestätigung per E-Mail.
Beim Buchen können Sie Extras hinzufügen, darunter Shuttle-Flex (9,99 €), Verspätungsschutz (9,99 €) und das Sorglos-Paket (16,99 €). Was genau enthalten ist, sehen Sie vor dem Bezahlen.
Rückflug fällt aus: Was passiert mit dem geparkten Auto?
Wird Ihr Rückflug gestrichen oder auf einen späteren Tag verlegt, passt das gebuchte Ende Ihrer Parkzeit nicht mehr. Melden Sie sich dann so früh wie möglich unter +49 176 24998310 oder über unsere Kontaktseite und halten Sie Buchungsnummer, neues Rückflugdatum und neue Flugnummer bereit. Ob und wie zusätzliche Parktage berechnet werden, erfahren Sie dabei direkt von uns.
Ob Airline oder Veranstalter solche Mehrkosten ersetzen, lässt sich nur im Einzelfall klären; heben Sie die Belege auf. Allgemeine Fragen zum Parken beantworten unsere häufigen Fragen. Für Ihre nächste Reise: Parken am Flughafen Hannover jetzt buchen, den Festpreis sehen Sie vor der Zahlung.
Häufige Fragen zum Streik am Flughafen Hannover
Was ist die aktuelle Situation am Flughafen Hannover?
Den tagesaktuellen Status zeigt der Online-Flugplan auf hannover-airport.de mit Abflügen und Ankünften für heute, morgen und übermorgen. Verbindliche Auskünfte zu Ausfällen, Verspätungen und Umbuchungen gibt es laut Flughafen aber ausschließlich bei Ihrer Airline oder Ihrem Reiseveranstalter. Achten Sie deshalb auch auf E-Mails, SMS und die App Ihrer Airline.
Ist der Flughafen Hannover heute gesperrt?
Ob der Flughafen Hannover gesperrt ist, sehen Sie im Online-Flugplan auf hannover-airport.de und in den Mitteilungen Ihrer Airline. Neben Streiks können auch andere Ereignisse den Betrieb unterbrechen: In der Nacht zum 11.08.2026 ruhte der Flugbetrieb laut dpa nach einer Drohnensichtung zwischen kurz vor 4 und etwa 5:20 Uhr. Prüfen Sie Ihren Flug vor jeder Abfahrt.
Welche Rechte hat man, wenn ein Flug wegen Streik gestrichen wird?
Sie wählen zwischen Erstattung des Ticketpreises und einem Ersatzflug. Während Sie auf den Ersatzflug warten, haben Sie Anspruch auf Betreuung, etwa Mahlzeiten und bei Umbuchung auf den Folgetag ein Hotel. Das gilt nach der EU-Verordnung 261/2004 auch bei außergewöhnlichen Umständen. Ob es zusätzlich eine Ausgleichszahlung gibt, hängt davon ab, wer streikt.
Bekomme ich bei einem Streik eine Entschädigung?
Das hängt davon ab, wer streikt. Streiken Piloten oder Kabinenpersonal Ihrer Airline, kommt nach der EuGH-Rechtsprechung eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 € in Betracht. Streiken Flughafenbeschäftigte oder Fluglotsen, gilt das meist als außergewöhnlicher Umstand ohne Ausgleichsanspruch. Ob Ihr Fall passt, prüfen Sie im Einzelfall, etwa mit der Verbraucherzentrale.
Wer zahlt das Hotel bei Flugausfall wegen Streik?
Die Airline, wenn Sie auf einen Flug am Folgetag umgebucht werden, einschließlich Transfer zwischen Flughafen und Hotel. Diese Betreuungspflicht besteht laut EuGH auch bei außergewöhnlichen Umständen, etwa einem Streik des Flughafenpersonals. Kümmert sich die Airline nicht, buchen Sie angemessen selbst, bewahren die Belege auf und fordern die Kosten nachträglich zurück.
Wie lange sollte man bei Streik vorher am Flughafen Hannover sein?
Mindestens so früh wie sonst: Der Flughafen empfiehlt, zur Öffnung des Check-ins da zu sein, je nach Airline etwa 2 bis 3 Stunden vor Abflug. Streikt das Sicherheitspersonal, planen Sie mehr Puffer ein. Verpassen Sie einen planmäßig startenden Flug wegen langer Warteschlangen, greift die EU-Verordnung laut Luftfahrt-Bundesamt nicht.
Kann ich meinen Parkplatz bei einem Streik stornieren?
Bei Park King ja, wenn Sie P1 „Flexibel“ oder Valet gebucht haben: Beide sind bis 24 Stunden vor Anreise kostenlos stornierbar. Der Spar-Tarif (Park King P2 und P4) ist nicht kostenlos stornierbar. Möchten Sie Ihre Buchung wegen eines Streiks ändern, erreichen Sie uns telefonisch unter +49 176 24998310.
Was passiert mit meinem Auto, wenn der Rückflug wegen Streik ausfällt?
Informieren Sie uns so früh wie möglich unter +49 176 24998310 und nennen Sie Buchungsnummer, neues Rückflugdatum und neue Flugnummer. Ob und wie zusätzliche Parktage berechnet werden, erfahren Sie dann direkt von uns. Ob Airline oder Reiseveranstalter solche Mehrkosten ersetzen, lässt sich nur im Einzelfall klären, etwa mit der Verbraucherzentrale.